Das Erbrecht in Deutschland

Liegt kein Testament vor, gilt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Erbfolge. Hier wird in Erben erster Ordnung (Ehepartner, Kinder, Enkel), Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) und Erben dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen) unterschieden.

Wissen Sie heute schon, dass Sie sich eine andere Erbverteilung als die gesetzlich Vorgeschriebene wünschen, dann sollten Sie auf jeden Fall ein Testament aufsetzen.

Ein Testament verfassen

Ihr Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sein Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen. Oft ist es sinnvoll, sich vor dem Verfassen eines Testaments über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Unter Umständen kann eine Schenkung zu Lebzeiten Ihren Erben Erbschaftssteuern ersparen.

Auch beim Vorliegen eines Testaments gilt: Den Erben erster Ordnung steht ein gesetzlicher Pflichtanteil zu.

Weitere Informationen
Beim Bundesministerium der Justiz finden Sie wertvolle Hinweise zum Thema Erben und Vererben zusammengefasst in einer Broschüre zum Download:
www.bmj.de/Erben_und_Vererben

Bitte beachten Sie
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Medizinische Maßnahmen nach Maß mit der
Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer medizinischen Behandlung zu äußern. Dies kann beispielsweise passieren, wenn jemand im Koma liegt. Nicht immer ist jede Form von lebenserhaltenden Maßnahmen erwünscht, auch wenn medizinisch vieles und immer mehr möglich ist. Wer also selbstbestimmt vorsorgen möchte, kümmert sich beizeiten um eine Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ausstellen
Damit Ihre Patientenverfügung für jeden Arzt rechtlich bindend ist, muss sie schriftlich abgegeben werden. Entsprechende Vordrucke und Muster für Vollmachten erhalten Sie unter anderem bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen. Sicherer ist es, wenn Sie sich juristisch beraten lassen. Außerdem sollten Sie selbstverständlich nur eine Person einsetzen, die Ihr volles Vertrauen genießt.

Weitere Informationen
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an: www.bmj.de/Patientenverfuegung
Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema: www.ekd.de/patientenvorsorge

Organspende

Leben retten mit der Organspende

Voraussetzung für eine Organspende und damit die Chance, Leben zu retten, ist Ihre ausdrückliche Zustimmung. Haben Sie sich für eine Organspende entschieden, sollten Sie das mit dem entsprechenden Ausweis dokumentieren. Mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Organspendeausweis schaffen Sie Klarheit für Angehörige und Ärzte und stellen sicher, dass Ihr Wunsch berücksichtigt wird.

Einen Organspendeausweis besitzen
Da es ausschließlich darum geht, dass Sie Ihren Organspendeausweis bei sich tragen bzw. jemand von Ihrer Einwilligung zur Organspende weiß, sind Organspendeausweise nicht offiziell registriert. Das bedeutet, dass Sie Ihre Zustimmung im Zweifel zurücknehmen können. Auch ist es möglich, die Spende nur auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken.

Weitere Informationen
Der Organspendeausweis ist u. a. bei Ärzten und Apotheken erhältlich und kann jederzeit als PDF heruntergeladen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ Organspendeausweis.pdf

Haben Sie noch Fragen oder Unsicherheiten, dann bietet Ihnen das Infotelefon Organspende die Möglichkeit, sich konkret zu informieren. Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400

Hospize

Würdevolle Sterbebegleitung im Hospiz

Damit auch das letzte Stück des Lebensweges liebevoll begleitet werden kann, gibt es Palliativ-Stationen, ambulante Hospizarbeit und Hospize, die wie ein kleines Pflegeheim organisiert sind. Hospize stellen für die Sterbenden und ihre Angehörigen oft eine große Entlastung dar. Schmerzfrei, betreut und in Würde gehen zu dürfen, empfinden die meisten Menschen als sehr tröstlich.

Interessieren Sie sich für die Rundum-Fürsorge mit Trauerbegleitung der Hospize oder sind Sie vielleicht sogar an einem Punkt, an dem Sie einen Platz in einem Hospiz suchen? Wir geben Ihnen Kontaktadressen, an die Sie sich für nähere Auskünfte wenden können.

Kinder im Trauerfall

Wenn Kinder trauern: So können Sie helfen

Auch Kinder kommen manchmal schon früh mit dem Thema Tod in Kontakt oder müssen bereits in jungen Jahren Verluste verschmerzen. Für sie ist das oft besonders schwer, da sie den Tod noch nicht in seiner Endgültigkeit begreifen. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche im Abschieds- und Trauerprozess intensiv zu begleiten. Grundsätzlich sollten Sie verständnisvoll, geduldig und vor allem ehrlich mit jungen Menschen sein. Zeigen Sie gegenüber den Kindern auch Ihre eigene Trauer und versuchen Sie, alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Oft helfen in der Zeit der Trauer gemeinsame Aktivitäten in der Familie: Fotos anschauen, Bilder malen, erinnerungsvolle Orte besuchen, Blumen zum Grab bringen, Kerzen anzünden. Auch das Vorlesen von entsprechenden Büchern kann helfen, das Geschehene besser zu verstehen.

Buchtipps zum Vorlesen:

  • Wolf Erlbruch: Ente, Tod und Tulpe (4 - 6 Jahre)
  • Hermien Stellmacher: Nie mehr Oma-Lina-Tag? (ab 5 Jahre)
  • Ulf Nilsson und Eva Eriksson: Die besten Beerdigungen der Welt (4 - 6 Jahre)
  • Susan Varley: Leb wohl, lieber Dachs (4 – 6 Jahre)
  • Max Velthuijs: Was ist das, fragt der Frosch (4 - 6 Jahre)

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Kondolenz

Das Kondolenzschreiben: So machen Sie es richtig

Bei einem Trauerfall sprechen wir unser Beileid als Ausdruck unseres Mitgefühls aus. Dies tun wir in unserer Kultur mit einem Kondolenzschreiben. Nicht jeder ist darin geübt und irgendwann ist es für jeden das erste Mal. Dann fragt man sich, ob es beim Kondolieren etwas zu beachten gibt oder was man vielleicht falsch machen kann. Hier erfahren Sie kurz und übersichtlich, wie Sie am besten ein Kondolenzschreiben verfassen und stilvoll Ihr Beileid ausdrücken.

Kleiner Kondolenz-Ratgeber:

  • handschriftlich verfassen
  • zeitnah versenden 
  • den eigenen Verlust beschreiben
  • persönliche Erinnerungen teilen
  • Wertschätzung für den Verstorbenen/die Verstorbene formulieren
  • Trost spenden und Kraft wünschen 
  • gegebenenfalls Hilfe anbieten

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